Recht in Social Media (1/3). Impressumspflicht, Wettbewerbsrecht, Werbung in Social Media, am Beispiel Twitter.
7. Dezember 2009 – 12:17Social Media ist kein Rechtsfreier Raum. Auch wenn noch nicht alle rechtlichen Fragen beantwortet werden können, gibt es Empfehlungen von Rechtsanwälten, die vor Abmahnern schützen können. Eine endgültige Klärung wird es wohl erst durch entsprechende Gerichtsurteile geben. Twitter und Paragrafen Impressumspflicht bei Twitter Diskutiert wird die Frage, ob und wie bei einer Twitter-Seite ein Impressum gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG) erforderlich ist. In der Internet World Business (24/09) gibt Dr. Hajo Rauschhofer, Fachanwalt für IT Recht, vorab ein Paar Tipps für ein Impressum bei der Twitter-Seite: Abgrenzung privat und gewerblich Nach Kriterien-analyse des § 5 TMG benötigen nur „geschäftsmäßige Angebote“ ein Impressum. Eine Abgrenzung ist, wie bei eBay, nicht immer einfach: Twittert der CEO als Privatperson oder als Teil der Marketingstrategie. Ich würde jedoch immer davon ausgehen, das ein CEO seine Marke lebt und dementsprechend ein Markenbotschafter und Repräsentant der Firma ist und somit immer gewerblich twittert. Geschäftsmäßige Angebote lassen sich meist bereits an der Gestaltung der Hintergrundgrafik ...



